Attention! There are currently mails in circulation, supposedly from Google, which state our mail domain as the sender. Please do not open the links in these mails under any circumstances! Please use the possibility to report these mails as phishing in your Gmail account. Thank you for your cooperation!
Attention - phishing emails from Google with our sender in circulation - find out more
Eine Stornogebühr wird für die Bearbeitung einer Rückgängigmachung einer Buchung erhoben.
Eine Stornierung ist ein im Rechnungswesen auftretender Vorgang. Hierbei wird eine vorangegangene, möglicherweise fehlerhafte Buchung umgekehrt. Es ist im Rahmen der Grundsätze der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit (siehe dazu Handelsgesetzbuch) nicht legal, Geschäftsvorfälle vollständig zu löschen, auch wenn so die originäre Situation wiederhergestellt werden kann (sogenanntes “Radierverbot“ – eine Vorschrift aus dem Handelsgesetzbuch). Dementsprechend wird also ein Ausgleich durch eine gegensätzliche Buchung getätigt. So besteht weiterhin die Nachvollziehbarkeit zum ursprünglichen Vorgang in der Buchführung. Da dieses Vorgehen in einzelnen Fällen einen gewissen Aufwand bedeuten kann, ist es möglich, dass für eine Stornierung eine Stornogebühr berechnet wird.
An sich kann jedes Unternehmen eine Stornogebühr für die Zurücknahme einer Bestellung, Buchung etc. von seinen Kunden verlangen. Dabei müssen jedoch, je nach Branche (z.B. Gastwirtschaft, Versicherungen oder Bankenwesen) verschiedene rechtliche Grundlagen beachtet und eingehalten werden.