PSD2 steht für die seit Oktober 2015 überarbeitete und von der Europäischen Kommission verabschiedete Payment Service Directive.
Die Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) wurde erlassen, um einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Dienstleistungen der Zahlungsdienstleister im gesamten europäischen Raum schaffen.
Die rasante Entwicklung im Zahlungsverkehrsmarkt, die Einführung neuer Technologien und vieler weiterer Geschäftsmodelle infolge der Digitalisierung haben zu Anpassungserfordernissen geführt.
Aus diesen Gründen wurde im Oktober 2015 die überarbeitete Payment Service Directive 2 (kurz: PSD 2) mit einer Reihe von Regelungen erlassen, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und weiteren Wettbewerb zu ermöglichen. Das Monopol der Banken auf z.B. Kontoinformationen wurde aufgehoben. Somit sind nun auch Drittanbieter in der Lage, Bezahlvorgänge direkt auslösen zu können, insofern ein solcher Zugriff von dem Bankkunden freigegeben wurde. Mit zu den Erweiterungen in der PSD2 gehören im Wesentlichen auch die unbedingte Vorgabe einer starken Authentifizierung zur Absicherung der Zahlungsvorgänge.
Mit der PSD2 soll also der Wettbewerb im Zahlungsverkehr gefördert und die Zahlungsprodukte vereinheitlicht werden. Zusätzlich soll mit der PSD2 für Transparenz und einen fairen Wettbewerb gesorgt werden, was die Einstiegshürden für neue Payment Anbieter senken soll – was als Vorteil für die Kunden gesehen wird.
Die PSD 2 wurde vom deutschen Gesetzgeber bis zum 13.01.2018 in deutsches Recht umgesetzt.