Im Allgemeinen versteht man unter dem Wort Mahnverfahren den kompletten Prozess ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Zahlung nicht bei einem Gläubiger eingegangen ist.
Ein Beispiel:Ein Käufer bestellt in einem Online-Shop Waren und bezahlt diesen über die Zahlungsart Lastschrift. Nach dem Warenversand kommt es zu einer Rücklastschrift zum Beispiel durch mangelnde Kontodeckung und dem Verkäufer entsteht ein Schaden, da die Ware an den Käufer versandt ist, jedoch nicht bezahlt wurde.
Der Online-Händler (Gläubiger) kann als erstes eine Zahlungserinnerung oder auch eine kaufmännische Mahnung an den Käufer (Schuldner) versenden. In dieser Mahnung wird der noch offene Betrag und gegebenenfalls weitere Nebenkosten (Mahngebühr sowie Rücklastschriftkosten) aufgeführt. Ebenfalls wird eine Frist, in der die Zahlung zu leisten ist (Zahlungsziel), genannt. Sollte der Schuldner nicht innerhalb dieser Frist zahlen, folgen die weiteren Schritte in dieser Form des Mahnverfahrens.
In der Regel werden nun Inkasso-Unternehmen für die Beitreibung des noch immer nicht gezahlten Transaktionsbetrages beauftragt. Es beginnt ein Inkassoverfahren. Fruchtet auch dieses nicht, also zahlt selbst dann der Schuldner nicht, kommt es jetzt zum eigentlichen Mahnverfahren.
Das (gerichtliche) Mahnverfahren ist eine kostensparende alternative Möglichkeit zum Zivilprozess. Ziel eines Mahnverfahrens ist es, einen säumigen Schuldner zur Zahlung der offenen Geldforderung zu bewegen.
Es handelt sich hierbei um ein Gerichtsverfahren für einen Gläubiger zur vereinfachten Durchsetzung von noch nicht geleisteten Zahlungen durch einen Schuldner. Dieses ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und unterscheidet sich klar von außergerichtlichen Mahnungen durch beispielsweise Inkassounternehmen. Es ermöglicht die Vollstreckung einer offenen Forderung ohne eine Klageerhebung.
Der Gläubiger kann einen entsprechenden Antrag an das zuständige zentrale Mahngericht stellen. Dieses stellt dann dem Schuldner einen sogenannten Mahnbescheid zu. Reagiert der Schuldner nicht innerhalb einer definierten Frist, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
Mahnverfahren werden von Rechtspflegern oder vollautomatisiert durchgeführt. Ob ein tatsächlicher Anspruch des Gläubigers besteht, wird dabei nicht geprüft.