Attention! There are currently mails in circulation, supposedly from Google, which state our mail domain as the sender. Please do not open the links in these mails under any circumstances! Please use the possibility to report these mails as phishing in your Gmail account. Thank you for your cooperation!
Attention - phishing emails from Google with our sender in circulation - find out more
Das Inkassoverfahren beginnt, wenn eine offene Forderung nicht innerhalb eines angegebenen Zeitraums beglichen wurde. Das Verfahren richtet sich gegen den sogenannten Schuldner, also denjenigen, gegen den die offene Forderung besteht.
Offene Forderungen können zum Beispiel aus dem Kauf von Waren in einem Online-Shop entstehen.
Heutzutage wird ein Inkassoverfahren in den seltensten Fällen von dem Gläubiger, also dem Zahlungsempfänger, selbst durchgeführt. Spezialisierte Inkassogesellschaften unterstützen bei einer Beitreibung meist vollumfänglich. Diese Unternehmen sind dann auch der erste Ansprechpartner des Schuldners rund um das Inkassoverfahren. Alle Fragen sollten also immer an das Inkassounternehmen gerichtet werden.
Beim Inkassoverfahren prüft das beauftragte Unternehmen die Forderung auf Berechtigung. Ist diese dann auch berechtigt, erhält der Schuldner eine Zahlungsaufforderung. Hier sind die Höhe der Hauptforderung (zum Beispiel der Kaufbetrag) und auch Nebenforderungen, wie eine Bearbeitungsgebühr oder auch Mahngebühr aufgeführt. Des Weiteren wird auch eine Inkassogebühr erhoben.
Sollte der Schuldner beim Inkassoverfahren nicht innerhalb der angegebenen Frist die offene Forderung begleichen, kann es zu weiteren zusätzlichen Gebühren kommen. Möglicherweise bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren.
Wird innerhalb der Frist gezahlt, ist das Inkassoverfahren abgeschlossen. Der Gläubiger erhält in der Regel den Betrag seiner Hauptforderung abzüglich der Gebühren des Inkassounternehmens.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch in dem Artikel Inkasso