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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (oder auch SEPA-ID) benötigt ein Händler, wenn er Transaktionsbeträge für Käufe auf seiner Webseite per Bankeinzug bzw. Lastschrift abrechnen möchte.
Das zum 1. November 2009 flächendeckend eingeführte SEPA (Single Euro Payments Area) - Verfahren, sieht in der Gläubigeridentifikationsnummer beim SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers (CI - Creditor Identifier bzw. UCI - Unique Creditor Identifier) vor.
Die Gläubiger-ID ermöglicht also, zusammen mit der Mandatsreferenz, die eindeutige Identifikation des Mandats eines Bankeinzugs anhand automatisierter Daten.
An den ersten beiden Stellen steht der ISO-Ländercode (DE für Deutschland, AT für Österreich, FR für Frankreich usw.), gefolgt von zwei weiteren Stellen, der Prüfziffer (analog zum IBAN-System). Die nun folgenden drei Zeichen können frei gewählt werden und so den Geschäftsbereich des Gläubigers (Creditor Business Code) kennzeichnen. Die Stellen 8 bis maximal 35 sind das nationale Identifikationsmerkmal.
In Deutschland vergibt einzig die Deutsche Bundesbank ausschließlich per elektronischem Antrag auf Ihrer Webseite www.bundesbank.de die Gläubiger-Identifikationsnummer.
In Österreich und weiteren Ländern, wie Frankreich, Belgien, Schweiz usw. wird die Gläubigeridentifikationsnummer über die Hausbank beantragt. Hauptsächlich relevant für den Ort der Beantragung ist der Firmensitz.