Die Begrifflichkeit Chargeback-Quote bezeichnet den Anteil, der bei Kreditkartentransaktionen zurückgebucht wurde.
Da Chargebacks für den Händler unerwünscht sind, weil sie mitunter einen Zahlungsausfall und den Warenverlust bedeuten, sollte die Chargeback-Quote so gering wie möglich gehalten werden.
Noch dazu kann eine hohe Chargebackquote weitere Nachteile für den Händler bedeuten. Steigt die Quote über einen festgelegten Wert, der sich an der mitunter an der Risikoklassifizierung des Händlers durch den Acquirer definiert, kann dieser die Vertragsunternehmensnummer entziehen und in weiterer Folge den Kreditkartenakzeptanzvertrag kündigen. Der Händler hat dann vorerst keine Möglichkeit mehr, die Zahlungsvariante Kreditkarte in seinem Shop anzubieten, was somit auch empfindliche Umsatzeinbußen bedeuten kann.
Grundsätzlich liegt der Grenzwert einer Chargeback-Quote bei maximal 1 Prozent.
Der Einsatz von Betrugspräventionsmaßnahmen, besonders der des 3D-Secure-Verfahrens, verringern eine Chargeback-Quote. Mit diesem speziellen Verfahren werden bei einer Kreditkartenzahlung der Zahlende und Zahlungsempfänger authentifiziert. Der Kreditkarteninhaber wird bei seiner Zahlung nochmals zusätzlich von seiner Bank durch z.B. eine TAN-Abfrage identifiziert.
Im Durchschnitt der letzten Jahre (seit 2007 gesehen) lag die deutschlandweite Chargeback-Quote laut “Deutsche Card Services“ bei rund 0,3 Prozent.