Attention! There are currently mails in circulation, supposedly from Google, which state our mail domain as the sender. Please do not open the links in these mails under any circumstances! Please use the possibility to report these mails as phishing in your Gmail account. Thank you for your cooperation!
Attention - phishing emails from Google with our sender in circulation - find out more
Kann sich ein Kreditkarteninhaber eine Belastung auf seiner Kreditkarte nicht erklären, hat er die Möglichkeit einer Beleganforderung (auch Belegkopieanforderung).
Der Karteninhaber wendet sich an seine kartenausgebende Bank, welche in der Regel seine Hausbank ist.
Da seine Bank die Zahlung autorisiert und verarbeitet hat, wird diese zumindest einen digitalen Beleg zur fraglichen Zahlung haben.
Bedauerlicherweise sind Zahlungen jedoch auch ohne eine Rechnung möglich (häufig bei Zahlungen im Ausland, bei Autovermietern oder Hosteln und / oder Motels). Somit ist auch per Beleganforderung nicht nachvollziehbar, inwiefern diese Zahlung rechtmäßig ist. Nur derjenige, der die Zahlung erhalten hat, also die Kreditkarte bebucht hat, ist erkennbar. Oft kommt es aber vor, dass sich nicht herauslesen lässt, für welche Leistung diese Zahlung zu leisten war. Man sollte daher im Idealfall vorab die Modalitäten und - insofern vorhanden – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Verträge der jeweiligen potentiellen Zahlungsempfänger prüfen.
Eine Beleganforderung ist also kein Garant zur absoluten Nachvollziehbarkeit einer Zahlung. Man sollte somit immer den Zahlbeleg zu jeder per Kreditkarte geleisteten Zahlung aufheben. Auf diese Art hat man wenigstens einen Anhaltspunkt zu einer Belastung auf dem Kreditkartenkonto oder zu möglichen Nachbelastungen.